Ihre Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
Worum geht es dabei?
Am Ende der Rehabilitation muss für die meisten Rehabilitanden (nicht für Altersrentner, Selbstzahler, Beamte etc.) ein sozialmedizinisches Leistungsbild erstellt werden.
Dabei wird eingeschätzt, ob und wie viele Stunden jemand noch in seinem bisherigen Beruf und auf dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann und wie gearbeitet werden kann, also ob „qualitative Einschränkungen“, z. B. bei der Arbeitsschwere, bestehen.
Warum ist das wichtig?
Während des rehabilitativen Prozesses wird durch ein interdisziplinäres Team eine Einschätzung des Leistungsbildes, auf Grundlage der im Aufenthalt objektivierten Funktionseinschränkungen und der Prognose für die nächsten 6 Monate unter Annahme/Empfehlung der bestmöglichen Behandlung getroffen.
Über Leistungen zur Teilhabe oder auch das zugestehen einer Erwerbsminderungsrente entscheidet letztendlich die Rentenversicherung.
Was wird beurteilt?
1. Arbeitsfähigkeit zum Entlasszeitpunkt
2. Leistungsfähigkeit bezogen auf die letzte Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt
3. Prüfung und Empfehlung zu Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben
Unsere Einschätzung ist weder bindend für Sie noch für die Rentenversicherung, ist aber eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen!

