Stationäre Rehabilitation

Profitieren Sie von einer intensiven Therapie

tationäre Behandlungen in Rehabilitationskliniken sind gesetzlich festgeschriebene Leistungen der Krankenkassen, Rentenversicherungen, Seekasse, Knappschaft und weiteren Kostenträgern. Menschen mit chronischen Krankheiten, die sich durch ambulante Behandlungen nicht ausreichend verbessern lassen, können von den intensiven Therapien unter ständiger ärztlicher Aufsicht in unserer Klinik profitieren.

Stationäre Rehabilitation

Nur durch den abgestimmten Einsatz des gesamten Therapie-Teams -Ärzte, Krankengymnasten, Sporttherapeuten, Ernährungsberater, Psychologen, Med. Bademeister, Krankenschwestern, Sozialdienst – kann in vielen Fällen eine wesentliche Verbesserung erreicht werden.

Stationäre Rehabilitationen können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Diese prüfen in sehr kurzer Zeit ihre Zuständigkeit und die medizinische Notwendigkeit der beantragten Maßnahme. Eine stationäre Rehabilitation kann in der Regel nur alle vier Jahre durchgeführt werden oder wenn neue Krankheiten hinzugekommen sind. Anschlussheilbehandlungen (AHB) werden auf die Vier-Jahres-Frist nicht angerechnet!

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