Gerinnungsselbstmessung

Etwa 500.000 Menschen nehmen in Deutschland dauerhaft Gerinnungshemmer wie Marcumar ein. Gründe hierfür können sein:

  • Künstliche Herzklappen
  • Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern
  • wiederholte Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien
Gerinnungsselbstmessung

Gerinnungshemmer verhindern eine zu starke Gerinnselbildung in den Blutgefäßen, können aber bei Verletzungen zu einer längeren Blutung führen.

Wichtig ist deshalb die richtige Dosierung des Gerinnungshemmers, dessen Wirkung sich mit den sogenannten INR- und Quickwerten messen lässt Diese Messungen führen in der Regel die Hausärzte durch. Es gibt aber auch die Möglichkeit in einer Patientenschulung die Gerinnungsselbstmessung mit Hilfe eines Teststreifengerätes zu erlernen.

Die Blutgerinnung kann durch viele Faktoren beeinflusst werden, wie z.B. zwischenzeitliche Erkrankungen wie Erkältungen oder Durchfall, Ernährungsänderungen, Stress und vieles andere mehr. Die Selbstmessung ermöglicht ein rasches Erkennen abweichender Werte. Betroffene erlernen auch, die Medikamentendosierung selbständig anzupassen. Je zeitiger auf Schwankungen der Gerinnungswerte reagiert wird, desto mehr Komplikationen können verhindert werden. Ein Vorteil der Gerinnungsselbstmessung ist aber auch die höhere persönliche Flexibilität, besonders für berufstätige Patienten.

In der Klinik Fallingbostel bieten wir für alle Interessierten Kurse zum Erlernen der Gerinnungsselbstmessung an.

Die Schulung besteht aus 3 Kursterminen

  • Montags 15.00 bis 16.30 Uhr: Marcumar: Wirkungen und Nebenwirkungen
  • Dienstags: 11.00 – 12.00 Uhr: Praktischer Teil im Labor: Erlernen der Selbstmessung
  • Mittwochs von 15.00 bis 16.30 Uhr: Marcumar: Dosisfindung, Vorgehen in besonderen Situationen

Die Kurse finden alle 2-3 Wochen mit 2-5 Teilnehmern statt. Die Schulung wird nach den Richtlinien der „Arbeitsgemeinschaft Selbstkontrolle der Antikoagulation“ (ASA) durchgeführt. In der Regel werden die Kosten für die Schulung und die Selbstkontrolle von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist in der Regel

  • die dauerhafte Notwendigkeit einer Gerinnungshemmertherapie
  • die Befürwortung der Selbstmessung durch den Arzt und
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung.

Wir empfehlen vor einer Schulung bei der Krankenkasse die Erstattungsmöglichkeit nachzufragen.

Anmeldungen und Termine können Sie über das Aufnahmebüro erfragen.